Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat sich seit jeher mit sämtlichen Formen der erneuerbaren Energien, den jeweiligen Voraussetzungen für die Errichtung entsprechender Anlagen, sowie der Förderung/Vergütung der durch diese Anlagen gewonnenen Energie befasst.
Im EEG in seiner neuesten Fassung 2012 nimmt sich der Gesetzgeber zusätzlich des Problems der Netzstabilität im Niederspannungsnetz an. Dies wurde deswegen notwendig, da der Zubau von Photovoltaikanlagen (der in den meisten Fällen am Niederspannungsnetz erfolgt) ohne dieses gesetzliche Eingreifen, die Stabilität gefährden kann.
Im EEG 2012 sind daher Regelungen getroffen, die den Neubau von Photovoltaikanlagen und auch die Nachrüstpflicht von bereits bestehenden Photovoltaikanlagen betreffen
Hier eine Übersicht der Vorgaben durch § 6 EEG 2012, die Photovoltaikanlagen betreffen
| Anlagentyp |
Umsetzungsaufgaben |
technische Schnittstelle zum Netzbetreiber |
Nachrüstplicht bei Bestandsanlagen § 66 |
|
|
|
für |
Frist |
| Alle PV-Anlagen größer 100 kW |
Leistungsreduzierung inklusive Istwertübertragung |
ja |
alle PV-Anlagen |
30.06.2012 |
| PV-Anlagen größer 30 kW und kleiner gleich 100 kW |
Leistungsreduzierung |
ja |
PV-Anlagen ab 01.01.2009 |
31.12.2013 |
| PV-Anlagen kleiner gleich 30 kW |
Leistungsreduzierung |
ja |
keine |
keine |
| alternativ: dauerhafte Leistungsbegrenzung auf 70% |
nein |
keine |
keine |
Die technische Umsetzung dieser Vorgaben bleibt dem Anlagenbetreiber überlassen. Er hat lediglich dafür zu sorgen, dass die technische Schnittstelle zum Netzbetreiber vorhanden ist und funktioniert. Bei der Planung Ihrer Photovoltaikanlage berücksichtigen wir diese Pflicht des Anlagenbetreibers und bieten Ihnen die unserer Meinung nach kostengünstigste Lösung gleich mit an.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie gerne
Kontakt mit uns aufnehmen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.
Quellen:
Erneuerbare Energien Gesetz 2012